Parkplatz mit Rollstuhl-Markierung
Jakub Pabis, unsplash.com (CC0)

Warum Accessibility?


Accessibility, auf Deutsch Zugänglichkeit oder Barrierefreiheit, ist eine Frage von Fairness, Respekt, Toleranz und Selbstbestimmung. Es gibt eine soziale Verantwortung, niemanden einzuschränken, zu diskriminieren oder vom gesellschaftlichen Leben auszuschließen. In allen Bereichen des täglichen Lebens muss die Gleichbehandlung von behinderten und nicht behinderten Menschen gewährleistet werden.

Bereits 2008 hat das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention – VN-BRK), als erstes internationales, rechtsverbindliches Instrument, Mindeststandards für die Rechte von Menschen mit Behinderungen festgelegt.

Darauf aufbauend wird ein barrierefreier Zugang zu allen digitalen Produkten und damit auch Websites, in der gesamten EU ab 18. Juni 2025 gesetzlich verpflichtend.

Diese Richtlinien sind übrigens kein Neuland oder ein weiteres von der EU ausgedachtes Bürokratieinstrument, sondern orientieren sich an der Web Accessibility Initiative des World Wide Web Consortiums (W3C), das allgemeine Grundsätze des barrierefreien Zugangs von Websites und mobilen Anwendungen (WCAG) ausgearbeitet hat. Aus den Empfehlungen sind nun gemeinsame Vorschriften für den gesamten Binnenmarkt geworden – und das ist gut so weil sich ohne Sanktionen nichts ändern würde.

Ein barrierefreies Web kommt allen Benutzer:innen zugute:

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Was umfasst die WCAG?

Wahrnehmbarkeit

  • Die Informationen und Komponenten der Nutzerschnittstelle müssen den Nutzern in einer Weise dargestellt werden, dass sie sie wahrnehmen können.
  • Menschen mit visueller Beeinträchtigung müssen den Content lesen oder hören können.
  • Text-Größen müssen anpassbar sein.
  • Kombinationen von Vorder- und Hintergrundfarben müssen ein bestimmtes Kontrastverhältnis aufweisen.

Bedienbarkeit

  • Nutzer:innen müssen die Website bedienen und darauf bequem navigieren können.
  • Die Orientierung auf der Website muss einfach möglich sein.
  • Linktexte müssen klar und eindeutig formuliert werden.

Verständlichkeit

  • Die Handhabung der Nutzerschnittstelle muss verständlich sein.
  • Es muss generell auf klare und möglichst einfache Sprache geachtet werden.
  • Informationen müssen erfassbar sein. Für Screenreader ist es essentiell, dass die HTML-Inhalts-Struktur semantisch korrekt ist. Bilder müssen mit ALT-Text versehen und Videoinhalte transkribiert werden.
  • Wenn nötig müssen Hilfestellungen und Erläuterungen angezeigt werden. Eingaben in Formularen müssen validiert werden.

Robustheit

  • Die Inhalte müssen robust genug sein, damit sie zuverlässig von einer Vielfalt von Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien, interpretiert werden können.
  • Bei der Bereitstellung von Content müssen gewisse Standards eingehalten werden.
  • Komplexe Schnittstellen, wie Formulare oder Webshop-Zahlungsdienste, müssen über Spracheingabe o.ä. bedient werden können.

Wie kann die Barrierefreiheit einer Website getestet werden?

Leider gibt es nicht die eine Lösung, mit der man einen ganzheitlichen Check durchführen kann. Aber mit Hilfe folgender Ressourcen kann man sich zumindest einen guten Überblick über die technischen Anforderungen verschaffen und Websites auch mit Online-Tools evaluieren lassen, um darauf aufbauend Maßnahmen ergreifen zu können.

Selbstverständlich können auch externe Unternehmen oder Behindertenverbände bzw. -organisationen beauftragt werden, ein umfassendes Web-Accessibility-Audit durchzuführen.

Muss man neben den technischen Anforderungen noch etwas beachten?

Es geht immer darum, Einschränkungen und Barrieren abzubauen. Accessibility umfasst somit nicht nur die technischen Aspekte, sondern auch den zugänglichen Austausch von Information. Bei der Kommunikation ist daher auf eine leicht verständliche Sprache ohne Fremdwörter zu achten – abhängig von der jeweiligen Zielgruppe.

Oft wird übersehen, dass auch zeitbasierte Medien bzw. Nicht-Text-Inhalte wie Videos und Podcasts und sogar eingebettete Inhalte wie PDFs barrierefrei gestaltet sein müssen. Man müsste, ähnlich wie bei Bildern, die mit ALT-Textbeschreibungen ergänzt werden, ein Transkript oder Untertitel integrieren.

Bei PDFs und anderen elektronischen Dokumenten muss man sicherstellen, dass der Content sauber und logisch strukturiert ist und Text-Inhalte mit einer validen HTML-Tag-Syntax versehen sind. Hier muss man sich einfach an den HTML-Standards orientieren.

Ist josef.media barrierefrei?

Ich setze bekanntlich auf WordPress. Das WordPress Accessibility Team macht eine gute Arbeit und hat das erklärte Ziel, die Administrationsoberfläche und die Standard-Themes barrierefrei zu gestalten.

WordPress-Entwicklern wird eine umfassende Dokumentation bereitgestellt. Mit den Accessibility Coding Standards wird sichergestellt, dass im gesamten WordPress Ökosystem neuer Code bzw. Updates den WCAG-Richtlinien entsprechen müssen.

Im Allgemeinen bin ich zuversichtlich, dass es auf meiner Website keine gravierenden Fehler gibt und WCAG 2.1 AA, wie ab nächstem Jahr gesetzlich erforderlich, bereits jetzt erfüllt wird.

Beim Testen wurden nur Kontrastfehler beanstandet. Diese sind jedoch nicht kritisch, künstlerischer Freiheit und Designvorgaben geschuldet und können durch individuelle Anpassung der Schriftgröße im Browser einfach behoben werden.

Natürlich lässt sich immer etwas optimieren. Das Angebot, die Dienste und die technischen Möglichkeiten von josef.media werden stets auf den neuesten Stand gebracht, verbessert und erweitert.